... allgemeine Regelungen

Genaue Informationen über die Preisgestaltung erfahren Sie in einem persönlichen Gespräch mit der Lehrkraft oder der Inhaberin der Musikinsel Lillimaus.

Terminvereinbarungen dazu sind jederzeit möglich... schauen Sie doch einfach im Büro vorbei oder kontaktieren Sie uns unter den angegebenen Kontaktdaten.

 

§1 Am Unterricht der Musikinsel Lillimaus können Kinder, Jugendliche und Erwachsene teilnehmen. Die Aufnahme und Unterrichtsteilnahme erfolgt in einem privatrechtlichen  Vertragsverhältnis. Die Teilnahme am Unterricht beinhaltet die Verpflichtung des Schülers zum regelmäßigen Besuch der Unterrichtsstunden, sowie zum regelmäßigen Erledigen der gestellten Aufgaben.

§2 Der Unterricht findet hauptsächlich in den  privaten Räumen des Schülers statt und zwar einmal wöchentlich (Mo.-Sa.) zu den jeweils vereinbarten Zeiten. An gesetzlichen Feiertagen, sowie während der Schulferien und beweglichen Ferientagen in Baden-Württemberg findet kein Musikunterricht statt. Dies gilt ebenfalls für Unterrichtsausfall an allgemeinbildenden Schulen durch Bekanntgabe in den Medien.

§3 Gesundheitsbestimmungen: Der Schüler verpflichtet sich, bei Fieber und/oder Erkältung oder sonstigen ansteckenden Krankheiten, insbesondere bei Magen-Darmbeschwerden den Unterricht rechtzeitig abzusagen. Der wegen Verhinderung des Schülers nicht erteilte Unterricht muss nicht nachgereicht werden (§615 BGB) noch erfolgt eine anteilige Erstattung des Unterrichtsentgeltes.

§4 Für die Teilnahme am Unterricht der Musikinsel Lillimaus ist eine einmalige Aufnahmegebühr von 25,00 €

Die Unterrichtsgebühr ist zum ersten eines Monats fällig und soweit nichts anderes vereinbart zur ersten Unterrichtsstunde bar oder per Überweisung zu entrichten.

§5 Zahlungsverpflichtung und Vertragslaufzeit: Der Eingang der Unterrichtsgebühr erfolgt monatlich bis zum 3. Werktag. Das gilt auch, wenn der Schüler zur Unterrichtszeit verhindert ist. Der Unterzeichnende verpflichtet sich einen Dauerauftrag für die Zahlung der Unterrichtsgebühr einzurichten. Bei Zahlungsverzug wird eine Mahngebühr von 5,00 € pro Anschreiben erhoben.

Bei Nichtzahlung der Unterrichtsgebühr kann der Musikschüler vom Unterricht ausgeschlossen werden. Der Musiklehrer/Inhaber kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist aufheben. Wichtige Grunde sind u.a. Zahlungsrückstände von 2 Monaten.

Ansonsten besteht für beide Vertragspartner eine ordentliche Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Ende eines Monats, die der Schriftform bedarf.

Die Vertragslaufzeit erstreckt sich über einen unbefristeten Zeitraum und kann mit Frist von 8 Wochen zum Ende eines Monats ordentlich gekündigt werden. Das Eingangsdatum ist ausschlaggebend für die Fristenwahrung. Nicht mehr in Anspruch genommener Unterricht nach einer Kündigung befreit jedoch nicht von der Zahlung der Unterrichtsgebühr.

§6 Neuregelungen: Notwendige Neuregelungen behält sich dich Schulleitung in Bezug auf den Unterricht und die Organisation vor. Dies kann z.B. die Zusammenlegung von Kursen, Terminänderungen, sowie den Einsatz der Lehrkraft betreffen. Aber auch die Tarifanpassung bei Veränderung der Gruppenstärke, sowie eine Beitragserhöhung um 10% zur Anpassung der Betriebskosten behält sich die Musikinsel Lillimaus vor. In diesem Fall entfällt das Sonderkündigungsrecht.

§7 Haftpflicht: Für die Musikinsel Lillimaus liegt eine Betriebshaftpflicht vor. Für Schäden, die der Schüler zu vertreten hat, tritt dieser selbst, oder sein gesetzlicher Vertreter ein.

§8 Datenschutzhinweis: Die Musikinsel Lillimaus erfasst die Schülerdaten in einem PDF-Dokument und diese werden nur bei notwendigem Eröffnen eines Mahnverfahrens wegen Nichtzahlung der Unterrichtsgebühr an den dafür beauftragten Rechtsanwalt weiter gegeben, um entsprechend arbeiten zu können.

 

 

Folgende Unterrichtsformen werden in der Musikinsel Lillimaus angeboten... 

 

Einzelunterricht    sowie    Gruppenunterricht 

                       30 min / Woche

                       45 min / Woche

                       60 min / Woche

Der Gruppenunterricht für Kinder bis 5 Jahre wird 45 min/Woche erteilt, ansonsten sind es 60 min/Woche.

Der Einzelunterricht wird 45 min/Woche erteilt, Ausnahmen gibt es nur für Kinder bis 5 Jahre, da erfolgt der Unterricht 30 min/Woche.

  

Notenmaterial und Instrumente:

Notenmaterial, sowie die Instrumente Flöte und Melodika werden nach

Absprache vom Musiklehrer verbindlich bestellt und sind käuflich zu erwerben.

Das Akkordeon kann in der jeweiligen Größe für eine monatliche Gebühr von 49,95 €

über die Musikinsel Lillimaus geliehen werden. Sprechen Sie uns dazu einfach an.

   

                                                                                                                              

Inkrafttreten

Diese allgemeinen Regelungen treten zum 01.12.2020 in Kraft.

  

©Musikinsel Lillimaus